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Bau eines Hauses für an AIDS erkrankte Menschen
Mittwoch, 16. April 2008 Geschrieben von Maja Sajler Garmaz

 Bau eines Hauses für an AIDS erkrankte MenschenDirekt neben dem Nonnenkloster in Kivumu findet zurzeit der Bau eines Hauses statt, das AIDS-Erkrankten von Nutzen sein soll. Es handelt sich hierbei um ein Projekt der örtlichen Nonnen, die von einer italienischen Gemeinschaft mit 10.000 Euro innigst finanziell unterstützt wurden. Ansonsten werden alle Arbeiten für diesen Bau von den Schülern der Fachschule in Kivumu erledigt. Für diesen Anlass hat man deshalb einen professionellen Maurer als Aufsicht engagiert. Auf diese Art werden die Kosten für den Bau reduziert und die Schüler erhalten die Möglichkeit zu beweisen, was sie in der zehn Meter entfernten Schule gelernt haben. Das Haus für AIDS erkrankte Menschen wird einen großen Speisesaal haben, einen Raum als eine Art Beratungsstelle, eine Küche und eine Vorratskammer. Das Ziel ist es, dass alle Interessenten, die zur Beratungsstelle kommen, gültige Informationen über AIDS erhalten und aufgeklärt werden, um die somit die Verbeitung von AIDS zu verhindern, während im Speisesaal täglich warme Mahlzeiten serviert werden für die 60 registrierten Befallenen in der Gemeinde Kivumu.

Mit anderen Worten: Gerade eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Faktor, der den Erkrankten die Möglichkeit bietet, sich gegen die gefährliche Krankheit zu wehren. Die Ambulanz, die ebenfalls unter der Leitung der Nonnen steht, bietet allen Gemeindeangehörigen einen kostenlosen Test auf AIDS, aber viele müssen zuerst einen sog. Überredungsprozess zum Test bestehen, weil dieses Thema für die Menschen hier große Wissenlücken aufzeigt. Wie dem auch sei, die Gemeinde Kivumu hat ungefähr 35.000 Einwohner, sodass eine Zahl von 60 an AIDS erkrankten Personen sehr groß und beunruhigend ist. Nach dem neuen Gesetz in Ruanda dürfen junge Männer und junge Frauen nicht heiraten, bevor sie einen AIDS-Test haben machen lassen. Gemäß dem Fall, das das Testergebnis bei einer der beiden Personen positiv ausfällt, dürfen die beiden Personen heiraten, wenn die andere Person damit einverstanden ist.

 
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